für die TIROLER LANDESMEISTERSCHAFTEN in den MANNSCHAFTS- und EINZELBEWERBEN 2011/12
Den Durchführungsbestimmungen liegt die Sportordnung des ÖSKB zugrunde und sie gelten für das Spieljahr 2011/12. Laut ÖSKB-Sportordnung Teil 1, Pkt. 1.1 beginnt das Sportjahr am 1.7. und endet am 30.6. des Folgejahres.
Stand: 20. Juli 2011
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Inhaltsverzeichnis:
1. Mannschaftsbewerb
1.1. Termin/Ort und Startzeit
1.2. Durchführung
1.3. Wertung
1.4. Mannschaftsmeister
1.5. Auf- und Abstiegsmodus
1.6. Titel
2. Tiroler Mannschaftscup
2.1. Tiroler Mannschaftscup der Damen
2.2. Adolf-Stastny-Gedächtnis-Cup Herren
3. Paarbewerb / Willi-Nones-Pokal
4. Einzelbewerbe
4.1. Tiroler Einzelmeisterschaften
4.2. Durchführung
4.3. Wertung
5. Paar- und Einzelbewerbe: Regelungen
6. Sprintbewerb und Tandem-Mix-Bewerb
7. Siegerehrung
8. Ärztliche Untersuchung
9. Nenngeld
10. Allgemeine Bestimmungen Alle dem TSKV angeschlossenen Vereine werden, sofern gegen sie kein STRAFA -Verfahren anhängig ist, sie den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ÖSKB und dem TSKV nachgekommen sind und fristgerecht ihre schriftliche Meldung abgegeben haben, in folgende Ligen eingeteilt:
a) 6er-Mannschaften: Tiroler Liga 120 Wurf Landesliga 6er 120 Wurf
b) 4er-Mannschaften: Damenliga 120 Wurf Landesliga 4er 120 Wurf Landesliga A 4er 120 Wurf Aufbauliga (siehe Pkt. 1.2.c) 120 Wurf
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine laut Ligeneinteilung.
Ab dem 6. Geburtstag = Stichtag darf jeder Spieler mit Ausnahme der Bundesliga (erst ab U-18) im Mannschaftsbewerb 120 WURF starten. Stichtag ist der 6. Geburtstag, sofern dieser bis zum 31.12. des jeweiligen Sportjahres erreicht wird; Kinder, die erst im neuen Kalenderjahr (aber noch innerhalb des Sportjahres) 6 Jahre alt werden, dürfen erst ab dem darauffolgenden Sportjahr aktiv eingesetzt werden.
Ungeachtet der Punkte 1.4 bzw. 1.5 bleibt es dem Sportausschuss vorbehalten, nach Maßgabe der Mannschaftsmeldungen der Vereine, eine sinnvolle Ligeneinteilung zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis Terminierung lt. Sportordnung Pkt. 5.1.3. b) 1.
Beginnzeiten: Laut Beschluss des Vorstandes des TSKV, Montag - Freitag ab 18:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr, Samstag ab 12:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr.
Einspielzeit: in allen Ligen und Bewerben 5 Minuten in die Vollen.
Inhaltsverzeichnis
a) Mannschaftsstärke: Eine Mannschaft besteht bei den Herren je nach Liga aus 6 bzw. 4 Startern, bei den Damen aus 4 Starterinnen.
b) Spielmodus: (15 Volle, 15 Abräumen mit dreimaligem Bahnwechsel). In allen Ligen wird mit mindestens einer Hin- und Rückrunde gespielt.
c) Spielereinsatz: Lt. Sportordnung Pkt. 5.1.3. b) 1.: Doppelstarts sind bei Mannschaftsbewerben verboten. Nach der 9. Runde (Herbst und Frühjahr) sind die 4 schnittbesten Spieler aus der Tiroler Liga und Landesliga 6er (die mindestens 6 Spiele gespielt haben) bzw. die 2 schnittbesten Spieler aus der Landesliga 4er und Landesliga A 4er (die mindestens 6 Spiele gespielt haben) nicht in den unteren Ligen spielberechtigt. Für den Herbstdurchgang wird der Gesamtschnitt der vorigen Saison, für den Frühjahrsdurchgang der Herbstschnitt der laufenden Saison herangezogen. Die nicht spielberechtigten Spieler werden den betroffenen Vereinen am Rundenbericht mitgeteilt (diese Regelung gilt analog auch für eventuell vorgezogene Runden, für spielfreie Runden bzw. auch im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft).
In der Aufbauliga ist der Einsatz von bis zu 4 Herren bzw. bis zu 3 Damen erlaubt. Vereine, die eine oder mehrere Mannschaften für diese Liga melden, müssen mindestens 1 Dame als aktive Spielerin (mit gültigem Spielerpass) im Verein gemeldet haben.
d) Ausländereinsatz: Siehe Sportordnung Pkt. 5.1.8
e) Spielverlegungen: Spielverlegungen von Meisterschaftsspielen sind innerhalb der gleichen Runde nach Zustimmung der betroffenen Vereine und des Ligavertreters möglich. Ausnahmen laut ÖSKB-Sportordnung Teil 2, Pkt. 6 mindestens 48 Stunden vorher auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Ligavertreter.
e) Bahnwechsel:Beim Mannschaftsbewerb gibt es keine Bahnwahl, d.h. der Heimverein beginnt jeweils auf den ungeraden Bahnen: Bahn 1 bei 2er-Bahnen Bahn 1 + 3 bei 3er- und 4er-Bahnen. Beim Mannschaftsbewerb mit 4er Mannschaften werden auf 3er-Bahnen im letzten Durchgang nur die Bahnen 1 (Heimverein) und 2 (Gastverein) gespielt. Bahn 3 bleibt frei. Bahnwechsel auf 2er-Bahnen: 1/2-1/2, 2/1-2/1 Bahnwechsel auf 3er-Bahnen: 1/2-3/1, 2/3-1/2, 3/1-2/3 1/2-1/2, 2/1-2/1 (im letzten Durchgang mit 4er-Mannschaften!) Bahnwechsel auf 4er-Bahnen: 1/2-4/3, 2/1-3/4, 3/4-2/1, 4/3-1/2
f) Fehlwurfanzeige: Sollte sich auf der Kegelbahn keine Fehlwurfanzeige oder kein Drucker befinden, muss mitgeschrieben werden, ansonsten ein eventuell erzielter Bahnrekord nicht anerkannt wird.
g) Aufstellung: Der Heimverein muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn die Startreihenfolge aller 6 Spieler bzw. 4 Spieler/innen (bei 4er-Mannschaften) bekannt geben (müssen am Spielbericht in der richtigen Reihenfolge aufgeschrieben werden), der Gastverein setzt spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn seine 6 Spieler bzw. 4 Spieler/innen (bei 4er-Mannschaften) dazu. Vorgesehene Ersatzspieler müssen angeführt werden. Wurde kein Ersatzspieler nominiert, ist ein Eintausch nicht möglich.
Bei Mannschaftsbewerben dürfen bei 6er-Mannschaften maximal 2 Spieler/innen eingewechselt werden, bei 4er-Mannschaften darf nur ein/e Spieler/in eingewechselt werden. Das Auswechseln eines Spielers/einer Spielerin während der Einspielzeit gilt als Spielertausch.
Eine nachträgliche Änderung der festgelegten Startreihenfolge auf allen Bahnanlagen ist nicht gestattet.
Da ein direktes Spiel ”Mann gegen Mann” und ”Frau gegen Frau” auf 3er-Bahnanlagen nicht möglich ist, wird für 3er-Bahnanlagen folgende Wertung festgelegt:
6er-Mannschaften - 120 Wurf: Die Satzpunkte der einzelnen Spieler werden jeweils nach dem 2. Durchgang ermittelt, d.h. die Spieler des 2. Durchganges spielen auf die Leistungen der Spieler des 1. Durchganges (analog 3. und 4. Durchgang).
4er-Mannschaften - 120 Wurf: Die Satzpunkte der einzelnen Spieler werden nach dem 2. Durchgang ermittelt, d.h. die Spieler des 2. Durchganges spielen auf die Leistungen der Spieler des 1. Durchganges. Im 3. Durchgang wird auf den Bahnen 1 und 2 - Mann gegen Mann oder Frau gegen Frau gespielt.
Inhaltsverzeichnis Satzpunkt (SP): a) Im direkten Spiel Spieler gegen Spieler erhält der Sieger aufgrund der erzielten höheren Kegelzahl je Satz (Wurfserie = 30 Wurf kombiniert) 1 Satzpunkt.
b) Besteht Kegelgleichheit in einem Satz werden jedem Spieler 0,5 Satzpunkte zugerechnet. Nach Beendigung der vier Sätze ergibt sich eines der folgenden Wertungsergebnisse: 4 : 0 – 3,5 : 0,5 – 3 : 1 – 2,5 : 1,5 – 2 : 2 – 1,5 : 2,5 – 1 : 3 – 0,5 : 3,5 – 0 : 4.
Mannschaftspunkt (MP): a) Der direkte Vergleich Spieler gegen Spieler führt aufgrund der Wertungsergebnisse aus den vier Sätzen zur Vergabe eines Mannschaftspunktes (damit insgesamt sechs MP bei 6er-Mannschaften und vier MP bei 4er-Mannschaften). Einen Mannschaftspunkt erhält ein Spieler, wenn er mehr als zwei Satzpunkte erspielt hat oder beim Stand von 2 : 2 Satzpunkten in der Summe der vier Sätze gegenüber seinem Gegner mehr Kegel erreicht hat.
b) Sind sowohl die Satzpunkte als auch die Anzahl der Kegel gleich, wird der zu vergebende Mannschaftspunkt halbiert und jeder Mannschaft mit 0,5 zugerechnet.
c) Zwei Mannschaftspunkte erhält die Mannschaft mit der höheren Anzahl an Kegeln aus der Wertung der Ergebnisse aller sechs bzw. vier Spieler gegenüber der gegnerischen Mannschaft. Bei Kegelgleichheit wird jeder Mannschaft ein Mannschaftspunkt zugesprochen.
Tabellenpunkte (TP): a) Die Mannschaft mit den meisten Mannschaftspunkten erhält 2 : 0 Tabellenpunkte und die Mannschaft mit den geringeren Mannschaftspunkten wird mit 0 : 2 Tabellenpunkten gewertet.
b) Bei gleicher Anzahl an Mannschaftspunkten (4 : 4 oder 3 : 3) werden jeder Manschaft 1 : 1 Tabellenpunkte zugesprochen.
In der Tabelle werden die Mannschaftspunkte und die Tabellenpunkte aufgenommen, nicht jedoch die Anzahl der von den Mannschaften erzielten Kegel.
Reihenfolge in der Tabelle: Die Reihung der Mannschaften in der Tabelle ergibt sich aus a) der Anzahl an positiven Tabellenpunkte in absteigender Folge, dann
b) bei gleicher Anzahl an positiven Tabellenpunkten nach der Anzahl der negativen Tabellenpunkte in aufsteigender Reihenfolge, dann
c) der Anzahl an positiven Mannschaftspunkten in absteigender Form.
d) Punktegleichheit in der Tabelle, bei zwei Spielen, bei einem Spiel.
Bei Gleichheit der Tabellenpunkte und der Mannschaftspunkte zwischen zwei oder mehr Mannschaften richtet sich die Platzierung aus dem direkten Vergleich der betroffenen Mannschaften und zwar nach a) der Anzahl der Tabellenpunkte in absteigender Form, dann b) der Anzahl der Mannschaftspunkte in absteigender Form, dann c) der Anzahl der Satzpunkte in absteigender Form, dann d) der im Durchschnitt bei allen Auswärtsspielen ohne Einbeziehung der gegenseitigen Spiele der zu wertenden Mannschaften erreichten Anzahl an Kegel in absteigender Folge.
Ein begonnenes Meisterschaftsspiel muss bis zur letzten Spielerin bzw. bis zum letzten Spieler durchgeführt werden. Sollte eine Mannschaft mit weniger als 4 Spieler/innen bzw. weniger als 6 Spielern antreten, ist der Gegner verpflichtet, seine Mannschaft komplett an den Start zu schicken und alle 120 Wurf zu absolvieren. Ansonsten wird das Spiel mit 0:0 Punkten gewertet. Sollte eine Mannschaft zur angegebenen Spielzeit nicht spielbereit sein, muss der Gegner nicht an den Start gehen. Der Spielbericht ist ohne Ergebnis einzusenden (siehe auch Sportordnung Teil 2, Pkt. 5.1.7). Sollte eine Mannschaft während eines Sportjahres 3 x zu einem fälligen Meisterschaftsspiel nicht oder unvollständig antreten, wird die Mannschaft aus dem Bewerb und aus der Wertung genommen. Ein Verein, der - aus welchen Gründen auch immer - mit einer Mannschaft aus der laufenden Meisterschaft ausscheidet bzw. eine bereits gemeldete Mannschaft zurückzieht, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von Euro 110.-- belastet. Das Nichtantreten wird ebenfalls mit Euro 110.-- bzw. das unvollständige Antreten mit Euro 55.-- bestraft (gilt auch für Qualifikationsspiele). Beides wird wie in Punkt 1.3. angeführt gewertet.
Inhaltsverzeichnis Der Tiroler Mannschaftsmeister der HERREN wird in der Tiroler Liga ermittelt.
Der Tiroler Mannschaftsmeister der DAMEN wird in der Damenliga ermittelt.
In allen anderen Ligen ist der Erste jeweils Ligameister.
Inhaltsverzeichnis Vereine der Superliga, 1. Bundesliga und Bundesliga West können mit weiteren Mannschaften an der Tiroler Mannschaftsmeisterschaft teilnehmen.
Die Teilnahme an der Relegation zum Aufstieg in die Bundesliga West ist dem Erstplatzierten der Tiroler Liga gestattet. Verzichtet ein zum direkten Aufstieg berechtigter Meister auf seine Aufstiegsmöglichkeit, so kann dieses Recht vom Zweitplatzierten in Anspruch genommen werden; sollte es sich dabei um einen relegationsberechtigten Zweitplatzierten handeln, so geht dessen Relegationsrecht auf den Drittplatzierten über. Verzichtet eine relegationsberechtigte Mannschaft auf ihre Teilnahme an der Relegation, so geht deren Recht (NUR) auf die nächstplatzierte Mannschaft über; sollte auch diese verzichten, kann kein weiteres Nachrücken vorgenommen werden. Voraussetzung zum Aufstieg ist mindestens eine vierbahnige Sportanlage.
Der 5. oder 6. Spieler der Nennliste eines Superliga- bzw. Bundesligavereines ist bei Teilnahme an der Mannschaftsmeisterschaft des TSKV in der nächstniedrigeren Mannschaft spielberechtigt (Voraussetzung: kein Doppelstart, siehe dazu auch Sportordnung Teil 2, 5.1.2). Vor Beginn des Meisterschaftsspieles ist die gültige Nennliste in Verbindung mit den Spielerpässen dem gegnerischen Sportkapitän vorzulegen. Folgende Gültigkeitsdaten sind festgelegt: 1.) Nennliste HERBST gültig vom 30.08.2011 bis 31.12.2011: Berechnungszeitraum: Spieljahr 2009/10; Festlegung durch die Vereine 2.) Nennliste FRÜHJAHR gültig vom 01.01.2012 bis 30.06.2012: Berechnungszeitraum: Herbstsaison 2010; Festlegung durch die BLK
Tiroler Liga 2 (3*) Absteiger Landesliga 6er 2 Aufsteiger Landesliga 4er 2 Absteiger Landesliga A 4er 2 Aufsteiger, kein Absteiger Aufbauliga kein Aufsteiger
*) Sollte es aus der Bundesliga West einen Absteiger in die Tiroler Liga geben, so gibt es 3 Absteiger aus der Tiroler Liga in die Landesliga 6er.
Bei freiwilligem Ausscheiden aus der Superliga, 1. Bundesliga oder Bundesliga West wird diese Mannschaft in die unterste 6er-Liga bzw. Landesliga A 4er versetzt.
Der Aufstieg in die nächsthöhere Liga innerhalb des Tiroler Landesverbandes ist nur den beiden Erstplatzierten gestattet. Es besteht Auf- und Abstiegspflicht, außer zwischen 6er- und 4er-Mannschaften. Sollte eine Mannschaft freiwillig aus einer 6er-Liga in eine 4er-Liga wechseln, so wird sie in die Landesliga A 4er versetzt. In die Tiroler Liga kann man nur aus der Landesliga 6er aufsteigen.
Damenliga Da die Damenliga eine gemeinsame Meisterschaftsrunde mit der Landesliga A 4er spielt, ist nach Abschluss der Saison die bestplatzierte Damenmannschaft Tiroler Mannschaftsmeister der Damen und hat damit die Berechtigung in die Bundesliga aufzusteigen. Verzichtet ein zum direkten Aufstieg berechtigter Meister auf seine Aufstiegsmöglichkeit, so kann dieses Recht vom Zweitplatzierten in Anspruch genommen werden; sollte es sich dabei um einen relegationsberechtigten Zweitplatzierten handeln, so geht dessen Relegationsrecht auf den Drittplatzierten über. Verzichtet eine relegationsberechtigte Mannschaft auf ihre Teilnahme an der Relegation, so geht deren Recht (NUR) auf die nächstplatzierte Mannschaft über; sollte auch diese verzichten, kann kein weiteres Nachrücken vorgenommen werden.
Inhaltsverzeichnis Tiroler Liga: Tiroler Mannschaftsmeister Herren 2011/12
Landesliga 6er: Meister der Landesliga 6er-Mannschaften 2011/12
Damenliga: Tiroler Mannschaftsmeister Damen 2011/12
Landesliga 4er: Meister der Landesliga 4er-Mannschaften 2011/12
Landesliga A 4er: Meister der Landesliga A 4er-Mannschaften 2011/12
Aufbauliga: Meister der Aufbauliga 2011/12
Inhaltsverzeichnis Die Cupsieger sind verpflichtet, am Österreichischen Cup teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme ist das bereits vom TSKV an den ÖSKB erstattete Nenngeld für den Österreichischen Cup vom Verein an den TSKV zu refundieren. 120 Wurf. Dieser Bewerb wird mit 6er-Mannschaften gespielt und nur bei Nennung von mindestens 2 Mannschaften. Zu diesem Bewerb erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Ausschreibung. Im Falle einer Anmeldung wird bei Nichtantreten der Verein mit einer Strafe von € 50,-- belegt. Wertung siehe Sportordnung Pkt. 5.1.16.
Inhaltsverzeichnis 120 Wurf. Dieser Bewerb wird mit 6er-Mannschaften gespielt. Bis zum Halbfinale haben jene Vereine Heimvorteil, die im Vorjahr in den niedrigeren Ligen bzw. schlechter platziert waren. Für das Halbfinale und Finale werden die Bahnen vorgeschrieben. Zu diesem Bewerb erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Ausschreibung. Im Falle einer Anmeldung wird bei Nichtantreten der Verein mit einer Strafe von € 50,-- belegt. Wertung siehe Sportordnung Pkt. 5.1.16.
Inhaltsverzeichnis Der Paarbewerb wird nur mit Entscheidung gespielt. Termine und Ort werden rechtzeitig in einer gesonderten Ausschreibung bekanntgegeben. Die Auslosung und Startplanerstellung erfolgen zeitgerecht durch den Sport- und Spielausschuss des TSKV. Startberechtigt sind alle Spieler/innen, die einen gültigen Spielerpass des ÖSKB besitzen und bei einem Verein des TSKV gemeldet sind.
An diesem Bewerb kann jeder, dem TSKV angeschlossene Verein mit einem oder mehreren Paaren teilnehmen. Es gibt keine österreichischen Meisterschaften im Paarbewerb.
Allgemeine Klasse: Jeder Starter (jede Starterin) hat 120 Wurf mit 3-maligem Bahnwechsel zu absolvieren. Spieler/innen ab der AK U-18 sind bei diesem Bewerb startberechtigt. In der allgemeinen Klasse müssen die Paare vom gleichen Verein kommen.
Altersklassen U-18 und U-23: Jeder Starter (jede Starterin) hat 120 Wurf mit 3-maligem Bahnwechsel zu absolvieren.
Altersklassen Ü-50 und Ü-60: Jeder Starter (jede Starterin) hat 120 Wurf mit 3-maligem Bahnwechsel zu absolvieren. Es dürfen zwei Spieler/innen der AK Ü-50 ebenso an den Start gehen, wie 2 Spieler/innen der AK Ü-60 oder je ein/e Spieler/in der AK Ü-50 und Ü-60. Jeweils beide Starter/innen müssen vom selben Verein sein.
Inhaltsverzeichnis Startberechtigt sind alle zum bekannt gegebenen Termin vereinsweise schriftlich gemeldeten Spielerinnen und Spieler, sofern gegen sie kein STRAFA-Verfahren mit Suspens anhängig ist und sie österreichische Staatsbürger/innen sind.
ACHTUNG: Stichtag = Geburtstag; Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen ein gültiges ärztliches Attest.
Die Tiroler Einzelmeisterschaft in der Allgemeinen Klasse Herren und bei den Herren Ü-50 und Ü-60 wird mit Vorentscheidung und Entscheidung gespielt. Allgemeine Klasse Damen, Damen Ü-50 und Ü-60 und Damen und Herren U-23 wird nur mit Entscheidung gespielt. Es gilt ”Bahngleichheit” laut ÖSKB-Blockstart.
Sollte sich ein(e) qualifizierte(r) Spieler(in) beim TSKV Sportobmann oder Stellvertreter für einen Startverzicht melden, werden die Nächstplatzierten nachgezogen.
a) Allgemeine Klasse Herren: Zur Entscheidung gelangen die 24 Besten der in der Vorentscheidung gestarteten Spieler. Die Entscheidung beginnt bei "NULL".
b) Herren Ü-50 und Ü-60: In beiden Klassen gelangen zur Entscheidung die 16 Besten der in der Vorentscheidung gestarteten Spieler. Die Entscheidung beginnt bei "NULL".
c) Allgemeine Klasse Damen: Nur Entscheidung
d) Damen Ü-50 und Ü-60: Nur Entscheidung
f) U-10, U-14, U-18 sowie U-23 jeweils weiblich und männlich: ACHTUNG: U-10 spielt nur in die Vollen! Die Verwendung der Schülerkugel (14er-Kugel) ist für die AK U-10 Pflicht, die Verwendung der 15er-Kugel ist für die AK U-14 Pflicht.
Altersklassen: • U-10: 6 – 10 Jahre 1. Juli 2001 und jünger (Stichtag = 6. Geburtstag, sofern vor dem Kalenderjahreswechsel) • U-14: 11 – 14 Jahre 1. Juli 1997 bis 30. Juni 2001 • U-18: 15 – 18 Jahre 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1997 • U-23: 19 – 23 Jahre 1. Juli 1988 bis 30. Juni 1993 • Allgemeine Klasse: 1. Juli 1961 bis 30. Juni 1988 • Ü-50: 51 – 60 Jahre 1. Juli 1951 bis 30. Juni 1961 • Ü-60: 61 Jahre und älter 30. Juni 1951 und älter
Siehe Sportordnung, Teil 1, Punkt 9.
ACHTUNG: Der Start im Einzelbewerb 120 Wurf ist ab dem Alter von 6 Jahren in der zugehörigen Altersklasse gestattet. Maßgebend für die Einstufung in die jeweilige Altersklasse ist das Lebensalter, das im Sportjahr, in dem der Bewerb stattfindet, erreicht wird.
Inhaltsverzeichnis Bei den Tiroler Einzelmeisterschaften sind bei der Allgemeinen Klasse Herren und bei den Herren Ü-50 und Ü-60 in der Vorentscheidung und Entscheidung jeweils 120 Wurf mit 3-maligem Bahnwechsel zu absolvieren. Bei der Allgemeinen Klasse Damen und bei den Damen Ü-50 und Ü-60, sowie Damen und Herren U-23 sind nur in der Entscheidung jeweils 120 Wurf mit 3-maligem Bahnwechsel zu absolvieren.
Inhaltsverzeichnis Die Wertung erfolgt nach erzielten Kegeln. Wer die höchste Kegelzahl erreicht, ist der Sieger (gem. SpO ÖSKB, Teil 2, Pkt. 1.4). Die erzielten Kegel aus der Vorentscheidung ergeben die Startfolge für die Entscheidung.
Die zwei Erstplazierten jeder Klasse, sowie die weiteren Startberechtigten aufgrund der Vorjahrsplatzierung laut SpO ÖSKB, Teil 1, Pkt. 7, sind verpflichtet, an den Staats- bzw. Österr. Meisterschaften teilzunehmen. Bei unbegründetem bzw. unentschuldigtem Nichantreten wird der Verein mit einer Strafe von € 30,-- belegt. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige gemäß ÖSKB-Strafordnung §18a. Bei Bewerben des ÖSKB ist ein ärztliches Attest für alle Altersklassen unbedingt erforderlich (siehe Pkt. 8).
Inhaltsverzeichnis a) Es gibt keine Wartezeit.
b) Jede Spielerin bzw. jeder Spieler hat sich so zeitgerecht, mindestens jedoch 30 Minuten vor der im Startplan angegebenen Startzeit beim Oberschiedsrichter (oder administrativen Leiter) zu melden, damit auch ein um 30 Minuten früherer Starttermin eingehalten werden kann. Bei Nichteinhaltung dieser Meldezeit tritt Startverlust ein.
c) Im Falle der Qualifikation zur Entscheidung besteht Startverpflichtung.
d) Bei unbegründetem bzw. unentschuldigtem Nichtantreten wird der Verein mit einer Strafe von € 30,-- belegt.
Inhaltsverzeichnis Startberechtigung und Durchführung laut Ausschreibung!
Inhaltsverzeichnis Die Sieger in den einzelnen Ligen werden bei der offiziellen Verbandssitzung (Delegiertensitzung) 2012 geehrt. Die Sieger der Einzelbewerbe bzw. Titelträger und Platzierte werden im Anschluss an den jeweiligen Bewerb geehrt.
Paarbewerb Allg. Klasse Damen/Herren: Tiroler Meister im Paarbewerb der Allg. Klasse Damen/Herren 2012
Paarbewerb Ü-50 + Ü-60 Damen/Herren: Tiroler Meister im Paarbewerb Ü-50 + Ü-60 Damen/Herren 2012
Tandem-Mixed-Bewerb: Tiroler Meister im Tandem-Mixed-Bewerb 2012
Adolf-Stastny-Gedächtnis-Cup: Tiroler Mannschaftscup-Sieger Herren 2012
Tiroler Mannschaftscup: Tiroler Mannschaftscup-Sieger Damen 2012
Allgemeine Klasse: Tiroler Meister/in 2012
Sprintbewerb: Tiroler Meister/in Sprint 2012
U-10 Schüler/innen: Tiroler U-10 Schülermeister/in 2012
U-14 Jugend B: Tiroler U-14 Jugend B Meister/in 2012
U-18 Jugend A: Tiroler U-18 Jugend A Meister/in 2012
U-23 Junioren/innen: Tiroler U-23 Juniorenmeister/in 2012
Ü-50 Senioren I: Tiroler Ü-50 Seniorenmeister/in 2012
Ü-60 Senioren II: Tiroler Ü-60 Seniorenmeister/in 2012
Die Siegerehrungen im Tiroler Mannschaftscup (Damen und Herren) finden unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Bewerb an Ort und Stelle vollzählig in Sportkleidung statt. Bei Nichterscheinen oder Erscheinen ohne Sportkleidung wird der Verein mit einer Strafe von € 20,-- belegt.
Inhaltsverzeichnis Laut Sportordnung des ÖSKB, Teil 1, Punkt 8 ist bei Bewerben des ÖSKB ein ärztliches Attest für alle Altersklassen erforderlich und zwar:
Alle zwei Jahre für Spieler, die an Bewerben teilnehmen, die direkt vom ÖSKB ausgeschrieben werden; das sind: - alle österreichischen Staatsmeisterschaften und österreichische Meisterschaften in den Einzelbewerben (Einzel-Classic, Sprint und Tandem-Mixed; U-23: Tandem) - die österreichischen Mannschaftsmeisterschaften der Superligen und der Bundesligen - der österreichische Cup (Finale), sowie - Kadertrainings des ÖSKB und im Falle ihres Antretens bei einem offiziellen internationalen Bewerb.
Inhaltsverzeichnis Das Nenngeld (= Reuegeld) ist für sämtliche Bewerbe spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Bewerbes auf das Konto des TSKV einzuzahlen (Einzahlungen müssen mit der Vereinsnummer versehen sein). Ausgenommen davon ist die Tiroler Einzelmeisterschaft, bei der zugleich mit der Meldung die Einzahlung zu erfolgen hat. Für die Tiroler Einzelmeisterschaft wird das Nenngeld durch den Sport- und Spielausschuss vorgeschrieben. Eine zusätzliche Aufforderung zur Einzahlung der Nenngelder erfolgt nicht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen erfolgt die Meldung an den STRAFA bzw. tritt Startverlust ein.
Das Nenngeld beträgt:
a) Mannschaftsbewerbe
I. Mannschaft je Liga Damen u. Herren: Euro 50,-- Jede weitere Mannschaft Damen und Herren: Euro 25.-- Das Nenngeld für die Mannschaftsbewerbe wird im Zuge der Passmanipulationen verrechnet.
Tiroler Mannschaftscup: Euro 15.--
b) Tiroler Einzelmeisterschaft
Allg. Klasse Herren: Euro 17.-- Allg. Klasse Damen: Euro 120.-- U-23 Junioren/männlich: Euro 12.-- U-23 Junioren/weiblich: Euro 12.-- Ü-50 und Ü-60 Senioren/Herren: Euro 17.-- Ü-50 und Ü-60 Senioren/Damen: Euro 12,-- U-10, U-14 + U-18 Schüler und Jugend A+B: Euro 7.-- Paarbewerb Herren allgemeine Klasse, Ü-50/Ü-60 pro Paar: Euro 14.-- Paarbewerb Damen allgemeine Klasse, Ü-50/Ü-60 pro Paar: Euro 14.-- Sprintbewerb: Euro 12,-- Tandem-Mixed-Bewerb pro Paar: Euro 12,--
Inhaltsverzeichnis Die Einsendung der Spielberichte der Meisterschaftsspiele, auf deren Vorder- oder Rückseite der Schiedsrichter den ordnungsgemäßen Spielverlauf bzw. etwaige Vorkommnisse vermerken muss, hat innerhalb von 24 Stunden an den jeweiligen Ligavertreter per Post, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Bei Rekorden sind die Original-Wurfzettel, versehen mit allen Unterschriften (auch in eingescannter Form), ebenfalls an den jeweiligen Ligavertreter zu senden.
Bei Verzögerungen wird der betreffende Verein automatisch mit einer Geldstrafe in Höhe von Euro 25.-- belastet, nach dreimaligem derartigen Vergehen wird der Verein dem STRAFA zur Anzeige gebracht.
Meisterschaftsspiele dürfen nur von g e p r ü f t e n Schiedsrichter/inne/n in Sportbekleidung geleitet werden.
Der Schiedsrichter hat den Schiedsrichterausweis, sowie die gelbe und die rote Karte und das Schiedsrichterabzeichen bei sich zu führen, ungeachtet der Bestimmung, dass der Heimverein diese Utensilien aufzulegen hat.
Bei Meisterschaftsspielen stellt der Auswärtsverein den Schiedsrichter. Sollte der Auswärtsverein dazu nicht in der Lage sein, ist der Heimverein verpflichtet für das gesamte Spiel den Schiedsrichter zu stellen (mit Vermerk am Spielbericht). Der Auswärtsverein wird vom TSKV mit einer Strafe von € 20,-- belegt. ACHTUNG: Laut ÖSKB muss auf dem Spielbericht die Unterschrift und Ausweisnummer des/der Schiedsrichters(in) vermerkt werden.
Bahnmieten und Fahrtkosten sind von den Vereinen selbst zu tragen.
Schülerkugel (14er und 15er): Die Kugeln müssen von den Vereinen, die Spieler/innen der AK U-10 und U-14 in Meisterschaftsspielen einsetzen, zu den Auswärtsspielen selbst mitgenommen werden. Bei Einsatz eines/einer U-10-, U-14-, U-18- oder U-23-Spielers/Spielerin bitte am Spielbericht neben der Passnummer für den Klassenvertreter einen Vermerk anbringen.
Betreffend die Verwendung eigener Kugeln wird auf die ÖSKB-Sportordnung Teil1, Pkt. 15.1 verwiesen.
Klubmannschaften müssen gemäß ÖSKB-Sportordnung (Pkt. 10, Sportbekleidung) einheitlich gekleidet sein. Der Vereinsname muss auf allen Dressen bei Bewerben gut sichtbar sein. Auch bei Einzelbewerben haben die Starter in der Dress des gemeldeten Vereines anzutreten.
Das Tragen langer Sporthosen ist gestattet. Sollte ein Starter/eine Starterin mit langen Sporthosen spielen, hat er/sie dies vor seinem/ihrem Einsatz dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin zu melden.
Es wird gewünscht, dass die Begrüßung vor Spielbeginn und die Verabschiedung der gegnerischen Mannschaft am Ende des Spieles in Sportkleidung auf der Bahnanlage durchgeführt werden.
Um Einhaltung wird dringendst ersucht.
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